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The Spirit of Sumi-e Exhibition 2026

The Spirit of Sumi-e - A Selection of Paintings by Contemporary World Artists

International Exhibition of Japanese Paintings

Reglement der Internationalen Ausstellung für Japanische Malerei
The Spirit of Sumi-e: A Selection of Paintings by Contemporary World Artists

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Internationale Ausstellung für Japanische Malerei mit dem Titel
The Spirit of Sumi-e: A Selection of Paintings by Contemporary World Artists,
im Folgenden „Ausstellung“ genannt, präsentiert Werke, die von der Tradition sowie von zeitgenössischen Strömungen der japanischen Malerei inspiriert sind, insbesondere sumi-e und suibokuga.

1.2. Veranstalter der Ausstellung ist Atelier Margot – International School of Japanese Painting, geleitet von Margot Tohkou Olejniczak 東虹.
Website: www.m-olejniczak.ch


Kontakt: welcome@atelier-margot.ch

1.3. Ort der Ausstellung ist das Japan Information and Cultural Center (JICC) bei der Botschaft von Japan in der Schweiz,
Engestrasse 43, 3012 Bern, Schweiz.

1.4. Die Ausstellung präsentiert sorgfältig ausgewählte Werke, deren Form und künstlerisches Konzept dem Charakter sowie den Zielsetzungen dieser internationalen Ausstellung entsprechen.

  1. Teilnahmebedingungen

2.1. An der Ausstellung können Künstlerinnen und Künstler teilnehmen, die Erfahrung im Bereich der japanischen Malerei haben, insbesondere in den Techniken sumi-e und suibokuga.

2.2. Mit der Einreichung eines Werkes erklärt sich der Teilnehmer mit diesem Reglement einverstanden.

  1. Einreichung der Werke

3.1. Werkvorschläge sind bis zum 31. März 2026 elektronisch einzureichen, in polnischer, deutscher oder englischer Sprache.

Die Einreichung muss enthalten:
– Vor- und Nachname des Künstlers,
– Land,
– Titel des Werkes,
– Entstehungsjahr,
– Technik.

Der Einreichung sind beizufügen:
– ein Gesamtfoto des Werkes,
– ein Foto des für die Ausstellung vorbereiteten Werkes (im Magnetrahmen oder in Kakejiku-Form),
– mehrere Detailaufnahmen (Nahaufnahmen),
– ein Zahlungsnachweis über die Einreichungsgebühr in Höhe von 10 EUR.

Die Einreichungsgebühr in Höhe von 10 EUR ist spätestens am Tag der Einreichung zu bezahlen.

Im Verwendungszweck der Überweisung sind verpflichtend anzugeben:
Vor- und Nachname sowie Land.

Die eingereichten Vorschläge unterliegen einer kuratorischen Prüfung und Auswahl aufgrund der sehr begrenzten Ausstellungsfläche.

3.2. Jeder Teilnehmer kann nur ein Werk einreichen. Dies ergibt sich aus der sehr begrenzten Ausstellungsfläche sowie der Notwendigkeit, eine harmonische und ausgewogene Präsentation zu gewährleisten.

3.3. Die Information über die Auswahl (Qualifikation) wird den Teilnehmern bis spätestens 5. April 2026 elektronisch übermittelt.

3.4. Nach der Auswahl ist der Teilnehmer verpflichtet, das Originalwerk an die angegebene Adresse zu senden, die Ausstellungsgebühr in Höhe von 70 EUR zu bezahlen sowie den Zahlungsnachweis zu übermitteln.
Das Werk muss spätestens bis zum 28. April 2026 an der angegebenen Adresse eintreffen.
Hinweis: Beim Versand Ihres Kunstwerks in die Schweiz ist die Zollinhaltserklärung sorgfältig und korrekt auszufüllen. Gemäß den schweizerischen Vorschriften wird die Einfuhrmehrwertsteuer grundsätzlich nicht erhoben, wenn die gesamte Bemessungsgrundlage (einschließlich Warenwert und Transportkosten) 62 CHF nicht übersteigt; oberhalb dieses Betrags kann eine Einfuhrmehrwertsteuer von 8,1% anfallen. Sämtliche Zoll-, Steuer- und Abfertigungskosten, die sich aus dem deklarierten Wert der Sendung ergeben, trägt der Absender. Der Veranstalter übernimmt keine Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung. Im Falle anfallender Gebühren werden diese vollständig dem Absender in Rechnung gestellt.

Margot Tohkou Olejniczak 東虹
Atelier Margot
Unterburg 21
8158 Regensberg
Schweiz

  1. Anforderungen an die Werke

4.1. Die Werke sollen in Techniken ausgeführt sein, die für die japanische Malerei charakteristisch sind oder von deren Ästhetik inspiriert wurden, auf Papier, Seide, Stoff oder einem anderen Trägermaterial, mit Ausnahme von Glas und Keramik.

4.2. Es gelten folgende maximale Abmessungen:
– Breite bis 50 cm
– Höhe bis 140 cm

4.3. Die Werke sollen professionell kaschiert, sorgfältig geglättet und gerollt versendet werden. Sie müssen so vorbereitet sein, dass sie direkt aufgehängt werden können.

4.4. Die Werke müssen in einer der folgenden zwei Formen vorbereitet werden:
– in traditioneller Kakejiku-Rollform,
oder
– in Magnetrahmen, die vom Künstler bereitgestellt werden.

Der Veranstalter übernimmt weder die Organisation noch die Bereitstellung von Magnetrahmen für die Ausstellung.

  1. Gebühren

5.1. Die Einreichungs- und Prüfgebühr beträgt 10 EUR und ist spätestens am Tag der Einreichung zu bezahlen.

Im Verwendungszweck der Überweisung sind anzugeben:
Vor- und Nachname sowie Land.

Der Zahlungsnachweis ist der Einreichungs-E-Mail beizufügen.

Die Bankverbindung:

Konto in EUR

Kontoinhaberin: Małgorzata Elżbieta Olejniczak

IBAN: PL45 2490 1057 0000 9902 1273 2141

SWIFT/BIC: ALBPPLPW

Bankname: Alior Bank

Bankadresse: Chmielna 69, 00-801 Warschau, Polen

5.2. Die Ausstellungsgebühr für die Organization beträgt 70 EUR und ist bis zum 10. April 2026 zu bezahlen.
Die Übermittlung des Zahlungsnachweises bis zum 10. April 2026 ist verpflichtend.

  1. Transport und Verantwortung

6.1. Die Kosten für den Versand an die angegebene Adresse trägt der Teilnehmer.

6.2. Der Veranstalter bemüht sich um geeignete und sichere Ausstellungsbedingungen.

6.3. Die Kosten für den Rückversand nach Ende der Ausstellung trägt der Künstler.

  1. Verkauf der Werke

7.1. Die in der Ausstellung präsentierten Werke stehen nicht zum Verkauf.

  1. Ausstellungsdauer

8.1. Die Ausstellung dauert vom 7. Mai bis zum 23. Juni 2026.

8.2. Die Vernissage findet am 6. Mai 2026 statt.

  1. Urheberrecht

9.1. Der Teilnehmer behält sämtliche Urheberrechte an dem eingereichten Werk.

9.2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der unentgeltlichen Nutzung der Abbildungen des Werkes für Werbe-, Informations- und Dokumentationszwecke im Zusammenhang mit der Ausstellung einverstanden.

  1. Schlussbestimmungen

10.1. In Angelegenheiten, die in diesem Reglement nicht geregelt sind, entscheidet der Veranstalter.

10.2. Dieses Reglement tritt mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.